Betreuungs- und Entlastungs­leistungen

Die Betreuungs- und Entlastungs­leistungen der Pflege­versicherung dienen der Deckung des folgenden Bedarfs:

Pflege­bedingte Anforderungen des Alltags

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie zum Beispiel gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder backen und vieles mehr
  • Mobilisation in Begleitung, wie beispielsweise Spazierengehen

Sicherstellung der selbst­verant­wortenden Haushalts­führung

  • Unterstützung bei der Organisation von Dienstleitungen, zum Beispiel Hausnotrufsystem, 24 Stunden-Betreuungsangebot
  • Hol- und Bringdienst, Einkaufszettel schreiben
  • Unterstützung bei der Organisation von Terminen (Arzttermin, Besuche bei Therapeuten usw.)
  • Organisation von Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Rollator, Pflegebett, Badelifter, Rollstuhl

Hauswirt­schaftliche Tätigkeiten

  • Einkaufen:
    Beinhaltet das Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln.
  • Kochen:
    Umfasst die gesamte Zubereitung der Nahrung.
  • Reinigen der Wohnung:
    Beinhaltet das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Auch die Kenntnis von Reinigungsmitteln und -geräten sowie das Bettenmachen zählen hier mit dazu (keine Grundreinigung).
  • Spülen:
    Umfasst nach den Gegebenheiten des Haushalts manuelles bzw. maschinelles Spülen.
  • Waschen und Bügeln der Wäsche und Kleidung:
    Beinhaltet das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Bettenbeziehen.

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