Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung dienen der Deckung des folgenden Bedarfs:

Pflegebedingte Anforderungen des Alltags
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie zum Beispiel gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder backen und vieles mehr
- Mobilisation in Begleitung, wie beispielsweise Spazierengehen

Sicherstellung der selbstverantwortenden Haushaltsführung
- Unterstützung bei der Organisation von Dienstleitungen, zum Beispiel Hausnotrufsystem, 24 Stunden-Betreuungsangebot
- Hol- und Bringdienst, Einkaufszettel schreiben
- Unterstützung bei der Organisation von Terminen (Arzttermin, Besuche bei Therapeuten usw.)
- Organisation von Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Rollator, Pflegebett, Badelifter, Rollstuhl

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Einkaufen:
Beinhaltet das Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln. - Kochen:
Umfasst die gesamte Zubereitung der Nahrung. - Reinigen der Wohnung:
Beinhaltet das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Auch die Kenntnis von Reinigungsmitteln und -geräten sowie das Bettenmachen zählen hier mit dazu (keine Grundreinigung). - Spülen:
Umfasst nach den Gegebenheiten des Haushalts manuelles bzw. maschinelles Spülen. - Waschen und Bügeln der Wäsche und Kleidung:
Beinhaltet das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Bettenbeziehen.
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